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Der Titel “Heilpraktiker” ist eine in Deutschland nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) vom 17.02.1939 erteilte Berufsbezeichnung. Über den Antrag auf Erteilung entscheidet nach der Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (DVO) vom 18.02.1939 die untere Verwaltungsbehörde.

Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung wurde Dr. Christian Eisert durch das Gesundheitsamt Karlsruhe am 15. Juni 2004 erteilt.

Die Tätigkeit als Heilpraktiker basiert auf dem Heilpraktikergesetz und der 1. Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz. Berufsständische Regelungen befinden sich in der Berufsordnung für Heilpraktiker und der Ethikerklärung des Fachverbands Deutscher Heilpraktiker. Alle Regelungen können auf den Seiten des Fachverbands Deutscher Heilpraktiker e.V. eingesehen werden.

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Alle Photos privat.